Stornierung und Erstattung

Wann Honorare erstattet oder Termine verschoben werden können – Regeln für Beratungsleistungen.

Diese Regelungen gelten für Beratungsleistungen von Thinker Route Beratung (Erstgespräche, Einzelsitzungen und Begleitpakete zur Einbürgerung mit deutschem Ehepartner oder deutscher Ehepartnerin). Es werden keine Warenversand- oder Softwareabonnements angeboten.

Widerruf und Stornierung vor Leistungsbeginn

Terminvereinbarungen können bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei storniert oder umgebucht werden. Spätere Absagen oder Nichterscheinen können mit bis zu 50 % des Terminhonorars berechnet werden, wenn der Slot nicht anderweitig vergeben werden konnte.

Erstattung bei Paketen

Für das Gesamtpaket „Begleitung zur Einbürgerung in der Ehe“ gilt:

  • Vor dem ersten Pakettermin: volle Erstattung abzüglich einer Bearbeitungspauschale von 40 €, sofern bereits eine Auftragsbestätigung erfolgte
  • Nach dem ersten Termin: anteilige Erstattung der noch nicht erbrachten Termine; bereits geleistete Stunden und erstellte Unterlagenlisten bleiben vergütungspflichtig
  • Nach Abschluss aller vereinbarten Termine: keine Erstattung

Nicht erstattungsfähig

  • bereits erbrachte Beratungseinheiten
  • individuell erstellte Checklisten und Schreibenentwürfe, sobald sie übermittelt wurden
  • Gebühren Dritter (Behörden, Übersetzungen, Sprachprüfungen), die Sie selbst gezahlt haben

Umbuchung

Eine Umbuchung auf einen neuen Termin ist in der Regel einmalig kostenfrei möglich, sofern sie innerhalb der 48-Stunden-Frist erfolgt. Weitere Umbuchungen können mit 25 € Aufwandspauschale verbunden sein.

Erstattungsweg und Dauer

Erstattungen erfolgen auf dasselbe Zahlungsmittel bzw. Konto, mit dem Sie bezahlt haben. Die Bearbeitung dauert in der Regel 5–10 Werktage nach Bestätigung Ihres Antrags.

Antrag stellen

Senden Sie Stornierungs- oder Erstattungsanfragen an info@thinker-route.digital oder nutzen Sie das Kontaktformular. Nennen Sie Termin-/Rechnungsdatum und den betroffenen Leistungsumfang.

Ausnahme bei höherer Gewalt

Bei nachgewiesener höherer Gewalt (z. B. akute Erkrankung mit Attest) suchen wir nach Möglichkeit eine kostenfreie Verschiebung statt einer Ausfallgebühr.